So verläuft die Arbeitsinspektion.

Das Arbeitsinspektorat überprüft physische und psychische Fehlbelastungen. Beide können gemeinsam auftreten und sich gegenseitig hochschaukeln. (siehe § 7 ASchG – Grundsätze der Gefahrenverhütung).

Was sind die Rolle und Aufgaben der Arbeitsinspektor/innen?

 

Die Besichtigung hat immer mehrere Ziele: Information, Beratung, Förderung der schon vorhandenen Massnahmen, Kontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen.

Im Einzelnen geht das Arbeitsinspektorat so vor

  • Aufklärung und Information über die Notwendigkeiten gemäß dem Arbeitnehmerschutzgesetz
  • Hilfe über das Was und Wie der Evaluation (Methoden, Vorgehen etc.)
  • Bewertung, ob die Evaluierung dem ASchG konform ist: Wurden psychische Fehlbelastungen geprüft, evaluiert und dokumentiert (siehe § 4 und $ 5 ASchG)? Können die Mitarbeit/innen die Ergebnisse einsehen?
  • Kontrolle, ob Maßnahmen festgelegt wurden.

 

Die Arbeitsinspektion ermittelt und evaluiert arbeitsbedingte psychische Fehlbelastungen NICHT selbst. Dazu sind Sie als UnternehmerIn per ASchG verpflichtet.

 

Allerdings sind InspektorInnen angehalten, die Augen offen zu halten und Beschwerden, anonyme Anzeigen und eigene Eindrücke im Betrieb ernst zu nehmen und diesen nachzugehen.

 

Warum kommt es zu einer Besichtigung durch den Arbeitsinspektor?

 

Dafür gibt es einige Gründe. Beispiele dafür sind hier aufgelistet.

 

  • Beschwerde
  • Anonyme Anzeige
  • Arbeitsunfall
  • Routinekontrolle
  • Einschlägige Anfrage des Betriebsrates, Vertrauenspersonen etc.
  • Hohe Unfall- oder Krankenstandsquote

 

Die Kontaktpersonen im Betrieb sollen alle Zielgruppen umfassen. Sie als Unternehmer können keine vorausgewählten Gesprächspartner ins Spiel bringen.

 

Detaillierte Fassung der Arbeitsinspektion durch das Arbeitsinspektorat.